Datenschutzrichtlinie

 

 

Der Jugendring Kasel 1974 e.V. erhebt und speichert im Rahmen der Mitgliederverwaltung folgende Daten:

  1. Name und Vorname,

bzw. bei Familienmitgliedschaften aller Familienmitglieder

  1. Geburtsdatum
  2. Postalische Adresse
  3. Elektronische Adresse (E-Mail), soweit angegeben
  4. Telefonnummer des Mitglieds, soweit angegeben
  5. Bankdaten (IBAN, BIC, Kontoinhaber (zwecks Beitragseinzug)

Die erhobenen Daten werden ausschließlich im Rahmen des Vereinszwecks und nur für die Dauer der Mitgliedschaft genutzt, sofern eine weitergehende Speicherung nicht zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Die Mitgliedsdaten sind vor dem Zugriff Dritter geschützt, d.h. Zugriff besteht nur für Personen, die diese zur Erfüllung der Zwecke der Mitgliedschaft benötigen (geschäftsführender Vorstand gem. §26 BGB). Im Rahmen des Beitragseinzugs erfolgt eine Auftragsdatenverarbeitung durch das beauftragte Kreditinstitut. Eine weitergehende Nutzung oder Weitergabe der Daten ohne vorherige Einwilligung erfolgt nicht.

Mitglieder sind verpflichtet, ihre Daten bei Änderung zu aktualisieren und dies unverzüglich dem Vereinsvorstand anzuzeigen.

Vereinsmitglieder als betroffene Personen steht grundsätzlich ein Recht auf Widerruf, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Datenverarbeitung und Datenübertragbarkeit zu. Sie können sich jederzeit an die  zuständige Aufsichtsbehörde wenden, wenn sie der Ansicht sind, dass personenbezogene Daten in unrechtmäßiger Weise verarbeitet werden. Die zuständige Behörde ist: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz.

Im Rahmen von Ferienfreizeiten und Projekten kann es erforderlich sein, weitere Daten von den Teilnehmern  aus Betreuungszwecken zu erheben (Allergien, Krankheiten, Kommunikationsadressen der gesetzlichen Vertreter). Diese Daten werden ausschließlich für den o.g. Zweck und nur durch dazu berechtigte Personen genutzt und werden nach Beendigung der Maßnahme gelöscht bzw. vernichtet. Darüber hinaus werden zum Zwecke der finanziellen Förderung durch Gebietskörperschaften (Landkreis, Verbandsgemeinde etc.) Daten der Teilnehmer erhoben und an die genannten Verwaltungseinheiten übermittelt. Ebenso wird bei Freizeiten und Projekten das Einverständnis zur Veröffentlichung von Fotos (z.B. auf der Vereinshomepage) abgefragt und dokumentiert.

Zuständig für den Schutz der personenbezogenen Daten ist der Vorstand. Ein Datenschutzbeauftragter wird nicht bestellt, da weniger als neun Personen mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind.

Alle Verarbeitungstätigkeiten im Rahmen der Vereinstätigkeit werden gem. Art. 30 DSGVO in einem Verarbeitungsverzeichnis erfasst.

Diese Regelung ersetzt jedoch keine Einwilligung in eine spezielle Datennutzung oder gar eine Pauschaleinwilligung in die Nutzung der Daten.

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